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Autor: Jörg Traumann (Sanierungsexperte, Traumann Consulting)
- 04.05.2020 -

Die Corona-Krise entwickelt sich zusehends zur nächsten handfesten Weltwirtschaftskrise. In vielen Branchen wird dies zu sinkender Ertragskraft und Bonität führen und damit das operative Geschäft nachhaltig negativ beeinflussen. Dabei macht die Krise auch vor sonst erfolgreichen Unternehmen nicht halt.

So prüft derzeit beispielsweise die Lufthansa, die jüngst die drei besten Jahre ihrer Konzerngeschichte einfliegen konnte, ein Schutzschirmverfahren, um einen möglichen direkten Einstieg des Staates zu verhindern. Ein solches Schutzschirmverfahren durchlief im Zusammenhang mit der Thomas-Cook-Pleite bereits der Ferienflieger Condor und konnte sich in diesem Rahmen erfolgreich sanieren und für die Zukunft neu aufstellen.

Aus diesem aktuellen Anlass stellen wir - kurz skizziert - das Schutzschirmverfahren als eine von mehreren Möglichkeiten der strategischen Sanierung vor.

Das Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist ein eigenständiges Sanierungsverfahren unter Insolvenzschutz. Es hat das Ziel, sanierungsfähigen und fortführungswürdigen Unternehmen durch zielgerichtete Maßnahmen auf der Passivseite der Bilanz und durch operative Maßnahmen den Fortbestand zu sichern und sie zukunftsfähig auszurichten.

Daher wird auch im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO letztendlich ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser ist zwingend erforderlich, um den angestrebten Schutz und die Vorteile des gerichtlichen Verfahrens zu erreichen.

Der Schutzschirm nach § 270b InsO bietet Personen und Unternehmen die Möglichkeit, unter dem Schutz der Insolvenzordnung eine Sanierung vorzubereiten und durchzuführen. Der Vorteil besteht darin, dass das Unternehmen von den typischen insolvenzrechtlichen Beschränkungen befreit ist.

Das Schutzschirmverfahren bietet - sofern alle Eintrittshürden genommen sind - weitgehende Möglichkeiten. Nachstehend haben wir die wichtigsten Faktoren dieses Verfahrens zusammengetragen.

11 Faktoren für den Erfolg

  • Die Geschäftsführung verbleibt im Amt und vertritt das Unternehmen (ein bestellter Sachwalter kontrolliert die GF)

  • Keine Veröffentlichungspflicht für das Schutzschirmverfahren, aber Einbindung der wichtigsten Gläubiger

  • Löhne und Gehälter können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Monate aus Insolvenzgeld finanziert werden

  • Lösung von ungünstigen Verträgen und Verpflichtungen möglich

  • Einschränkung des Eigentumsvorbehalts

  • Steuererleichterungen

  • Druckzahlungen können zurückgefordert werden

  • Anpassung der Personalstruktur vereinfacht, regelmäßig ohne Abfindung

  • Es können Masseverbindlichkeiten begründet werden

  • Sanierungskonzept bedarf nicht der Zustimmung aller Gläubiger, sondern kann mit Mehrheit durchgesetzt werden

  • Möglichkeit, den Antrag bei erfolgter Sanierung innerhalb von 90 Tagen zurückzunehmen.

Hohe Anforderungen an das Verfahren

Die Daten und Unterlagen, die normalerweise in wochenlanger Kleinarbeit zwischen Insolvenzantrag und Eröffnung zusammengetragen werden, müssen dem Gericht zusammen mit dem Sanierungskonzept (IDW S6) und der Bescheinigung der Sanierungsfähigkeit (§ 270b S.3) eines unbeteiligten Dritten sowie dem Vorabstimmungsergebnis der wichtigsten Gläubiger vorgelegt werden. Mögliche Bedenken des Gerichts sind hierbei zu antizipieren und entsprechend zu behandeln.

Vorgenannte Punkte unterstreichen, dass eine sorgfältige, professionelle Vorbereitung und Abwägung aller Alternativen essenziell für die Gestaltung einer aussichtsreichen Unternehmenszukunft sind.

Exkurs

Neben dem Schutzschirmverfahren kann auch der Weg über den § 270a InsO (Planinsolvenz) eingeschlagen werden, der hier allerdings nicht detaillierter thematisiert wird, aber der Vollständigkeit halber zu erwähnen ist. Auch hier ist Eigenverwaltung möglich. In bestimmten Fällen bietet dieses Verfahren den einfacheren und schnelleren Weg. Das Schutzschirmverfahren ist aus unserer Sicht immer dann die erste Wahl, wenn das Thema Insolvenzgeld nicht vorrangiges Ziel ist, sondern die Sanierung des Unternehmens.

Fazit

Das Schutzschirmverfahren bietet Unternehmen in Sondersituationen oder wirtschaftlichen Krisenzeiten die Möglichkeit, den Unternehmensbestand zu sichern. Ob ein Schutzschirmverfahren, Insolvenzplanverfahren oder andere Methoden der Sanierung beschritten werden, ist individuell von der jeweiligen Unternehmenssituation abhängig. Je frühzeitiger alle Möglichkeiten abgewogen und entschieden werden desto höher sind die Aussichten, den gewünschten Erfolg zu realisieren.

Autor

Jörg Traumann

Experte für Sanierungs- und Insolvenzrecht bei Traumann Consulting

Verfügt über 30 Jahre Erfahrung in der Führung, Sanierung und Restrukturierung von Konzern – und Mittelstandsunternehmen im In- und Ausland.

Wir sind spezialisiert auf M&A und Sondersituationen, wie Sanierungsberatung, Verfahrensbegleitung und Restrukturierungsmanagement.

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